Erklärung zur Barrierefreiheit der Kinderwunsch Online Dienste

Wir bemühen uns, diesen Webauftritt oder mobile Anwendung barrierefrei zu machen. Die Erklärung zur Barrierefreiheit wird im Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für den unter  

https://www.kinderwunschfoerderung-online.de/

veröffentlichten Webauftritt des Senator für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen
Stabstelle 4-1 Programmbüro „Themenfeld Familie & Kind", Rudolf-Hilferding-Platz 1
28195 Bremen, Telefon: 0421 361-0, E-Mail: tf-fam-kind@finanzen.bremen.de (Bitte keine Antragsunterlagen an diese E-Mail-Adresse senden.)

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Dieses Angebot ist im Wesentlichen barrierefrei. Es werden die Anforderungen der BITV 2.0 im Wesentlichen erfüllt.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 14.06.2023 durchgeführten Selbstbewertung.

 

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Unvereinbarkeit mit BITV 2.0 

Teilbereiche, die nicht oder noch nicht barrierefrei sind:

  1. Barriere: Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache liegen bisher noch nicht vollständig vor nach § 4 BITV 2.0

Maßnahmen:

Informationen zu den wesentlichen Inhalten und Hinweise zur Navigation werden in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache erstellt und eingebunden. Die Bereitstellung wird im Jahr 2024 erfolgen.

 

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?

Diese Erklärung wurde am 28.08.2023 erstellt bzw. überarbeitet.

Möchten Sie Barrieren melden? (Feedback-Möglichkeit)

Wir möchten unser Angebot gerne weiter verbessern. Teilen Sie uns Ihre Probleme und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit gerne mit:

Der Senator für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen
 Stabstelle 4-1 Programmbüro „Themenfeld Familie & Kind“
 Rudolf-Hilferding-Platz 1
 28195 Bremen
 Telefon: 0421 361-0
 E-Mail: tf-fam-kind@finanzen.bremen.de (Bitte keine Antragsunterlagen an diese E-Mail-Adresse senden.)

Kontakt zur Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik

Falls Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik wenden. Diese bietet auch weitere Informationen zur Durchsetzung.