Nachweischeck

Damit Ihr Förder- sowie Ihr Auszahlungsantrag erfolgreich sind, reichen Sie bitte auch die Nachweise und Zahlungsbelege ein, die für Ihren Fall erforderlich sind. Auf dieser Seite finden Sie heraus, welche Dokumente Sie als Paar brauchen.

Nachweise für den Förderantrag

  • Kopie von Personalausweis, Meldebescheinigung oder Aufenthaltstitel
    Diesen Nachweis benötigen Sie, wenn Sie nicht beide mit der Online-Ausweis-Funktion Ihrer Personalausweise den Antrag stellen.
  • Meldebescheinigung
    Wenn Sie eine andere Adresse haben als die im Personalausweis angegebene, benötigen Sie ebenfalls eine Meldebescheinigung.
  • Ärztliche Bescheinigung einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft
    Wenn Sie den Antrag nicht in Rheinland-Pfalz stellen, verheiratet sind oder sich nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft befinden, dann benötigen Sie diesen Nachweis.
  • Eheurkunde
    Wenn Sie den Antrag in Rheinland-Pfalz stellen und verheiratet sind
  • Notwendigkeitsbescheinigung (nicht benötigt in Rheinland-Pfalz) 
    • Sie weder verheiratet sind noch in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
    • Sie in Sachsen-Anhalt Ihren Antrag stellen.
    • Sie beide privat krankenversichert und verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
  • Kostenübernahmeerklärung
    Wenn sich eine Krankenversicherung, die Heilfürsorge oder die Beihilfe an den Kosten der Behandlung beteiligt, wird eine Kostenübernahmeerklärung benötigt. Die Kostenübernahmeerklärung der Beihilfe/Heilfürsorge muss die prozentuale Höhe der Erstattung ausweisen.
  • Behandlungsplan
    Wenn sich Ihre gesetzliche Krankenversicherung oder die Heilfürsorge an den Kosten der Behandlung beteiligt, benötigen Sie den Behandlungsplan, den Ihre gesetzliche Krankenversicherung oder die Heilfürsorge genehmigt hat, als Nachweis.
  • Kostenvoranschlag
    Wenn sich Ihre Krankenversicherung, Beihilfe oder Heilfürsorge nicht an den Kosten der Behandlung beteiligt, benötigen Sie einen Kostenvoranschlag als Nachweis.
  • Negativbescheid
    Wenn Ihre Krankenversicherung, Beihilfe oder Heilfürsorge die Beteiligung an den Behandlungskosten abgelehnt hat, dann benötigen Sie einen Negativbescheid der Krankenversicherung.
  • Erklärung der Reproduktionseinrichtung
    Für einen Antrag bei der Förderstelle in Rheinland-Pfalz ist es notwendig, dass Sie das Formular „Erklärung der Reproduktionseinrichtung“ von Ihrer Kinderwunschklinik ausfüllen und unterzeichnen lassen und dem Antrag als Nachweis beifügen. Laden Sie hier das Formular "Erklärung der Reproduktionseinrichtung" herunter.

Eine Gesamtübersicht über die ggf. notwendigen Nachweise für Ihren Förderantrag können Sie sich hier als PDF-Datei herunterladen. 

Nachweise für den Auszahlungsantrag

  • Alle Rechnungen der Reproduktionseinrichtung, Apotheken, des Labors, ggf. anästhesiologischen Praxis
    In jedem Fall benötigen Sie alle Rechnungen, die im Zuge Ihrer Kinderwunschbehandlung gestellt wurden, um den Auszahlungsantrag stellen zu können.

  • Negativbescheinigung(en) Ihrer Versicherung(en), Beihilfe oder Heilfürsorge
    Soweit sich eine oder mehrere Ihrer Krankenversicherungen nicht an den Behandlungskosten beteiligt haben, benötigen Sie die Negativbescheinigung(en) Ihrer Versicherung(en), Beihilfe oder Heilfürsorge als Nachweis für den Auszahlungsantrag.

  • Zahlungsnachweis der gesetzlichen Krankenversicherung
    Wenn sich eine gesetzliche Krankenkasse mit mehr als der Regelleistung von 50 Prozent an den Behandlungskosten beteiligt hat, müssen Sie dafür einen Zahlungsnachweis im Antrag hochladen. 

  • Leistungsnachweis der privaten Krankenversicherung
    Wenn sich eine private Krankenkasse an den Behandlungskosten beteiligt hat, müssen Sie dafür einen Leistungsnachweis im Antrag hochladen. 

  • Leistungsnachweis der Beihilfe
    Wenn sich eine Beihilfestelle an den Behandlungskosten beteiligt hat, müssen Sie dafür einen Leistungsnachweis im Antrag hochladen. 

Eine Gesamtübersicht über die ggf. notwendigen Nachweise für Ihren Auszahlungsantrag können Sie sich hier als PDF-Datei herunterladen.