Wir unterstützen Sie bei Ihrem Kinderwunsch

Sachsen-Anhalt übernimmt einen Teil der Kosten, der bei Ihrer geplanten Kinderwunschbehandlung anfällt. Auch vom Bundesfamilienministerium können Sie einen Zuschuss erhalten. Erfahren Sie alles Wichtige auf dem Weg zu Ihrem Antrag.

Möchten Sie herausfinden, welche Nachweise Sie für den Förderantrag benötigen?

Nachweis-Check durchführen

Für die ärztliche Bescheinigung einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft und die Notwendigkeitsbescheinigung bietet Ihre Förderstelle Mustervorlagen an. Diese können Sie nutzen, wenn die entsprechenden Nachweise für Ihren Antrag notwendig sind. 

 

Sie haben Ihre Voraussetzungen auf Förderung bereits geprüft?
Hier können Sie direkt Ihren Online-Antrag stellen.

Förderung beantragen

Voraussetzungen prüfen

Bitte prüfen Sie zunächst, ob Sie die finanzielle Hilfe erhalten können. Haben Sie dazu Fragen, nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Förderstelle auf.

 

Machen Sie den Förder-Check

So geht's zu Ihrer Förderung

  • Voraussetzungen prüfen

    Bitte prüfen Sie zunächst, ob Sie die finanzielle Hilfe erhalten können. Haben Sie dazu Fragen, nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Förderstelle auf.

    Bitte beachten Sie, dass Sie vor Bewilligung Ihrer Förderung nicht mit der Behandlung begonnen haben dürfen.

    Können wir eine Förderung bekommen?

  • Nachweise sammeln

    Besorgen Sie bitte die notwendigen Dokumente, die Sie mit dem Antrag einreichen.

    Welche Nachweise brauchen wir für den Förderantrag?

    Für die ärztliche Bescheinigung einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft und die Notwendigkeitsbescheinigung bietet Ihre Förderstelle Mustervorlagen an. Diese können Sie nutzen, wenn die entsprechenden Nachweise für Ihren Antrag notwendig sind. 

  • Förderantrag ausfüllen und einreichen

    Beantragen Sie Ihre Förderung über den Online-Dienst von Kinderwunsch Online.

    Förderung beantragen

  • Dokumente zum Förderantrag nachreichen

    Wenn Sie bereits einen Förderantrag gestellt haben und Dokumente dazu nachreichen wollen, dann können Sie dies einfach und sicher über die "Dokumente Nachreichen"-Funktion erledigen. 

    Dokumente zum Förderantrag nachreichen

  • Bescheid erhalten und Behandlung starten

    Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, stimmt das Land Sachsen-Anhalt Ihrem Antrag voraussichtlich zu. Ihre Kinderwunschbehandlung kann nach der positiven Rückmeldung Ihrer Förderstelle starten.

    Wie erhalte ich die Antwort auf meinen Antrag?

  • Zahlungsbelege aufheben und Nachweise sammeln

    Damit Ihnen das Land Sachsen-Anhalt die Förderung auszahlen kann, ist es wichtig, dass Sie alle Quittungen zur Behandlung sammeln.

    Finden Sie hier heraus, welche Nachweise Sie für den Auszahlungsantrag benötigen.

    Welche Nachweise brauchen wir für den Auszahlungsantrag?

  • Auszahlungsantrag ausfüllen, Zahlungsbelege hochladen und einreichen

    Wenn Ihre Behandlung abgeschlossen ist, beantragen Sie bitte, bei Ihrer Förderstelle die Auszahlung. Dazu laden Sie alle Quittungen hoch und reichen Sie ein.

    Auszahlung beantragen

  • Dokumente zum Auszahlungsantrag nachreichen

    Wenn Sie bereits einen Auszahlungsantrag gestellt haben und Dokumente dazu nachreichen wollen, dann können Sie dies einfach und sicher über die "Dokumente Nachreichen"-Funktion erledigen. 

    Dokumente zum Auszahlungsantrag nachreichen

  • Auszahlung erhalten

    Haben Sie den Antrag gestellt und alle Belege eingereicht, damit Ihnen das Land sachsen-Anhalt die Unterstützung auszahlt, bekommen Sie darauf eine schriftliche Rückmeldung. Die Förderung wird Ihnen überwiesen.

    Wie erhalte ich die Auszahlung?

Ihre zuständige Förderstelle:

Landesverwaltungsamt

Landesjugendamt - Referat Familie und Frauen 
Ernst-Kamieth-Straße 2 
06112 Halle (Saale) 

Tel: +49 345 514-3541

Sprechzeiten: Dienstag und Donnerstag: 09:00-12:00 und 13:00-15:30 

Fax: +49 345 514-1719

E-Mail: Kontaktformular

 

Häufig gestellte Fragen

Prüfen Sie im Fördercheck, ob Sie eine staatliche Förderung für Ihre Kinderwunschbehandlung bekommen können.

Förder-Check starten

  • Bitte nutzen Sie die Förder- und Nachweischecks, um zu überprüfen, ob Sie eine Förderung bekommen können und welche Nachweise Sie benötigen.
  • Erfüllen Sie die Voraussetzungen, holen Sie die notwendigen Nachweise ein und digitalisieren Sie sie gegebenenfalls, um sie beim Online-Antrag hochzuladen.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und unterschreiben sie ihn digital oder per Hand.
  • Wenn Sie Ihre Zusage zur Förderung erhalten, können Sie Ihre Kinderwunschbehandlung starten.
  • Sammeln und digitalisieren Sie Ihre Rechnungen und Belege.
  • Stellen Sie anschließend online den Auszahlungsantrag für die finanzielle Hilfe und laden Sie dabei die Quittungen hoch. Den Link zu diesem Antrag erhalten Sie mit einer positiven Antwort zur Förderung.
  • Wenn die Förderstelle Ihre Auszahlung genehmigt hat, bekommen Sie den Zuschuss auf Ihr Konto überwiesen.

Nein, um eine Förderung zu erhalten, müssen Sie den Antrag stellen, bevor Sie die Behandlung starten. Als Beginn zählt, wenn Sie das erste Rezept eingelöst oder Medikamente für die Kinderwunschbehandlung gekauft haben.

Je nachdem, wie viele Anträge eingehen, kann es 2 bis 3 Wochen dauern, bis wir Ihren Antrag vollständig bearbeitet haben.

Landesverwaltungsamt

Landesjugendamt - Referat Familie und Frauen 
Ernst-Kamieth-Straße 2 
06112 Halle (Saale) 

Telefonhotline: 0345-514 3541

Sprechzeiten: Dienstag und Donnerstag: 09:00-12:00 und 13:00-15:30 

Nutzen Sie für Ihre Anfrage auch gerne unser Kontaktformular

Wenn Sie bereits einen Förder- oder Auszahlungsantrag gestellt haben und Dokumente dazu nachreichen wollen, dann können Sie dies einfach und sicher über die jeweilige "Dokumente Nachreichen"-Funktion erledigen. 

Dokumente zum Förderantrag nachreichen  Dokumente zum Auszahlungsantrag nachreichen

Der einfachste Weg zu Ihrer Kinderwunschförderung

  • Nichts vergessen

    Der digitale Antragsassistent prüft vor dem Einreichen, ob Sie den Antrag vollständig ausgefüllt haben.

  • Alles ohne Drucker

    Alle Formulare und Nachweise können digital eingereicht werden.

  • Sichere Übermittlung

    Ihr Antrag wird digital verschlüsselt der zuständigen Behörde übergeben.