Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zur Förderung der Kinderwunschbehandlung.

Fragen zum Antragsprozess

  • Bitte nutzen Sie die Förder- und Nachweischecks, um zu überprüfen, ob Sie eine Förderung bekommen können und welche Nachweise Sie benötigen.
  • Erfüllen Sie die Voraussetzungen, holen Sie die notwendigen Nachweise ein und digitalisieren Sie sie gegebenenfalls, um sie beim Online-Antrag hochzuladen.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und unterschreiben sie ihn digital oder per Hand.
  • Wenn Sie Ihre Zusage zur Förderung erhalten, können Sie Ihre Kinderwunschbehandlung starten. Kaufen Sie vorher keine Medikamente, die für die Kinderwunschbehandlung erforderlich sind. Ansonsten können Sie keine Förderung erhalten.
  • Sammeln und digitalisieren Sie Ihre Rechnungen und Belege, bis Sie die Behandlung beenden.
  • Stellen Sie anschließend online den Auszahlungsantrag für die finanzielle Hilfe und laden Sie dabei die notwendigen Nachweise inkl. der Quittungen hoch. Den Link zu diesem Antrag erhalten Sie mit einer positiven Antwort zur Förderung.
  • Wenn die Förderstelle Ihre Auszahlung genehmigt hat, bekommen Sie den Zuschuss auf Ihr Konto überwiesen.

Wenn Sie bereits einen Förderantrag gestellt haben und Dokumente dazu nachreichen wollen, dann können Sie dies einfach und sicher über die "Dokumente Nachreichen"-Funktion erledigen. 

Hinweis: Sie benötigen die Bearbeitungsnummer Ihres Förderantrags um Dokumente für Ihren Förderantrag nachzureichen.

Dokumente Nachreichen - Förderantrag

Wenn Sie bereits einen Auszahlungsantrag gestellt haben und Dokumente dazu nachreichen wollen, dann können Sie dies einfach und sicher über die "Dokumente Nachreichen"-Funktion erledigen. 

Hinweis: Sie benötigen das Aktenzeichen Ihres Bewilligungsbescheids um Dokumente für Ihren Auszahlungsantrag nachzureichen.

Dokumente Nachreichen - Auszahlungsantrag

Sie erhalten Ihren Bewilligungs- oder Auszahlungsbescheid per Post.

Nein, um eine Förderung zu erhalten, müssen Sie den Antrag stellen und einen Bescheid von der Förderstelle zugestellt bekommen haben, bevor Sie die Behandlung starten. Als Beginn zählt, wenn Sie das erste Rezept eingelöst oder Medikamente für die Kinderwunschbehandlung gekauft haben.

Ja, Sie können den Antrag vollständig digital stellen. Um Ihre Unterschriften digital einzureichen, benötigen Sie Personalausweise mit Online-Ausweisfunktion und die AusweisApp2.

Um den Online-Dienst zu nutzen, benötigen Sie ein Servicekonto des Landes oder eine bundID. Damit können Sie den Antrag an die zuständige Stelle senden. Dafür gibt es jeweils zwei Wege:

  • Servicekonto – mit Online-Ausweis: Sie senden den Antrag mit den Nachweisen sowie Ihren digitalen Unterschriften online ab. Hier finden Sie Informationen zum Online-Ausweis.
  • Servicekonto – mit Nutzername und Passwort: Sie stellen den Antrag mit den Nachweisen online. Ihre Unterschriften reichen Sie per Post nach.

Prüfen Sie im Fördercheck, ob Sie eine staatliche Förderung für Ihre Kinderwunschbehandlung bekommen können.

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In der Regel ist dies nicht möglich. Es gibt allerdings Ausnahmen im Einzelfall. Um zu erfahren, welche Möglichkeiten es für Sie gibt, setzen Sie sich bitte mit Ihrer Förderstelle in Kontakt.

Ja, diese Beratung ist gesetzlich vorgeschrieben. Unter Umständen müssen Sie einen schriftlichen Nachweis vorlegen, wenn Sie den Antrag stellen.

Um mehr über Ihre erforderlichen Dokumente zu erfahren, nutzen Sie unseren Nachweischeck.

Die Bedingungen und die Höhe der Förderung variieren zwischen den Bundesländern. Aktuelle Informationen zur Förderung in Ihrem Bundesland erhalten Sie im Fördercheck.

Check starten

Als Behandlungsbeginn zählt, wenn Sie das erste Rezept eingelöst oder Medikamente gekauft haben, die Sie für Ihre Kinderwunschbehandlung brauchen.

Nein, das ist leider nicht möglich. Für jeden Behandlungsversuch müssen Sie die Förderung einzeln beantragen.

Wenn Sie Ihre Kinderwunschbehandlung abgeschlossen und alle Rechnungen erhalten haben, können Sie die Auszahlung der Förderung beantragen. Bitte reichen Sie dabei die Belege und Rechnungen Ihrer Behandlung ein.

Fragen zur finanziellen Förderung

Die aktuellen Informationen, welchen Förderbetrag Sie in Ihrem Bundesland erhalten können, finden Sie im Fördercheck.

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Nein, die Kosten ergeben sich aus dem Behandlungsplan oder Kostenvoranschlag Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes. Mithilfe der Unterlagen berechnen die Sachbearbeiter:innen die Höhe Ihrer Förderung. Um sich selbst ein Bild von der Finanzierung zu machen, können Sie die Angaben zum Finanzierungsplan im Online-Antrag eingeben. Dort können Sie Ihren verbleibenden Eigenanteil an der Behandlung ausrechnen.

Ja, sollten die gesetzlichen Krankenkassen Ehepaaren Zuschüsse gewähren, die über die gesetzlich festgeschriebenen Leistungen hinausgehen, werden diese auf die Gesamtkosten angerechnet. Die Höhe der Förderung reduziert sich entsprechend.

Wenn sich eine private Krankenkasse bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften beteiligt, beeinflusst dies ebenfalls die Höhe der Förderung.

Fragen zur medizinischen Behandlung

Sie erhalten ausschließlich für die In-vitro-Fertilisation (IVF-Behandlung) und die Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI-Behandlungen) eine staatliche Förderung.

Fragen zu Nachweisen

Ja, Sie können die Nachweise als Bild- oder PDF-Datei hochladen, während Sie den Antrag stellen. Zulässige Dateitypen sind .png, .jpg, und .pdf. Für einen Nachweis dürfen Sie das Dateivolumen von 5 MB nicht überschreiten.

Wenn Sie herausfinden wollen, welche Nachweise Sie für die jeweiligen Anträge benötigen, rufen Sie bitte den entsprechenden Nachweis-Check auf der Seite Ihres Bundeslandes auf.